Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass nach aktuell geltender Fassung der Corona-Testverordnung
lediglich bestimme Personengruppen Anspruch auf
einen kostenlosen PCR-Test haben.
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen
PCR-Test?
Testgrund
Nachweis
Personen mit einem positiven Schnelltest aus einem Testzentrum (§4b Satz 1
TestV)
positives Schnelltestergebnis der Teststelle
Personen mit einem positiven Selbsttest (§4b Satz 1 TestV)
positiver Selbsttest
Personen vor Aufnahme ins Krankenhaus, Reha, Pflegedienst, Pflegeheim etc. (§4
Abs1 Nr. 1 und 2 TestV)
Terminbestätigung des Krankenhauses bzw. Klinik oder ärztliches Attest